FS-Klasse B

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Führerscheinklasse B,
B Automatik, BF17

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz
  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse oder schwerer, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg Gesamtmasse beträgt)
  • dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)



FS-Klasse BE

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Führerscheinklasse BE

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B 

Zugfahrzeuge der Klasse B (bis 3,5 t zGG) +
  • Anhänger bis 3,5 t zGG
  • oder Sattelanhänger bis 3,5 t zGG

FS-Klasse B196

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B196

(keine eigene FS-Klas­se, son­dern Teil der Klasse B)

Voraussetzungen:

Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Führerscheinklasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)

  • Kfz der Klassen B und A1 (gilt nur in Deutschland)

FS-Klasse A1

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Führerscheinklasse A1

Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre


Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm3

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max 0,1 kW/kg

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

FS-Klasse A2

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Führerscheinklasse A2

Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre


Krafträder
 mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg

auch mit Beiwagen.

FS-Klasse A

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Führerscheinklasse A

Voraussetzungen:
Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Krafträder mit
  • Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

auch mit Beiwagen.

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