FS-Klasse B
Führerscheinklasse B,
B Automatik, BF17
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17
- Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz
- Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen A, A1, A2 und AM) mit max. 3500 kg Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätzen + Führersitz, mit Anhänger (max. 750 kg Gesamtmasse oder schwerer, wenn Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg Gesamtmasse beträgt)
- dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)
FS-Klasse BE
Führerscheinklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B
Zugfahrzeuge der Klasse B (bis 3,5 t zGG) +
- Anhänger bis 3,5 t zGG
- oder Sattelanhänger bis 3,5 t zGG
FS-Klasse B196
B196
(keine eigene FS-Klasse, sondern Teil der Klasse B)
Voraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Führerscheinklasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
- Kfz der Klassen B und A1 (gilt nur in Deutschland)
FS-Klasse A1
Führerscheinklasse A1
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max 0,1 kW/kg
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
FS-Klasse A2
Führerscheinklasse A2
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
auch mit Beiwagen.
FS-Klasse A
Führerscheinklasse A
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
auch mit Beiwagen.