Aufbauseminar (ASF)


Ist ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger an einem Seminar mit mindestens sechs bis maximal 12 Personen teilnehmen. Das Seminar muss mindestens 2 Wochen aber höchstens 4 Wochen dauern. Hat der Fahranfänger das Seminar abgeschossen, erhält er eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Tut er dies nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist, wird ihm der Führerschein entzogen.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt.

Termine auf Anfrage

Fahreignungssemiar (FES)


Befinden sich maximal 5 Punkte auf Ihrem Konto und Sie haben in den letzten fünf Jahren kein Fahreignungsseminar besucht, können Sie durch die Teilnahme daran einen Punkt abbauen. Bei 6 oder 7 Punkten wird auf den Besuch des Seminars hingewiesen, die Option des Punkteabbaus enffällt hier allerdings.

Ein Fahreignungsseminar setzt sich aus 2 Teilen zusammen:

1. Der verkehrspsychologische Teil:

Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Modulen zu je 75 Minuten. Den Verkehrspsychologen, der Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie sein muss, können Sie sich selbst aussuchen.

2. Verkehrspädagogischer Teil (Fahrschule)

Der verkehrspädagogische Teil, wird in der Fahrschule absolviert und besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten. Er umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach Anlage 16 der FeV. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. 

Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über die Seminarteilnahme.

Termine auf Anfrage